Das Landgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 17.11.2017 festgestellt, dass der Kläger nach dem Widerruf des Vertrages keine Zahlungen mehr zu leisten hat. Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Kreditvertrag nicht genau genug über das Kündigungsrecht informiert hat. Der Widerruf führt zur Rückabwicklung des Kreditvertrages. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat die Widerrufsfrist noch gar nicht zu laufen begonnen.