In dem vom Landgericht Ellwangen zu entscheidenden Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, den der Kläger finanziert hatte. Für das Fahrzeug hatte der Kläger eine Anzahlung in Höhe von 5.000 € bezahlt. Aufgrund der wirksamen Widerrufserklärung war der Finanzierungsvertrag komplett rückabzuwickeln. Konkret wurde die Beklagte verurteilt, gegen Rückgabe des Autos einen Betrag i.H.v. 14.114,38 € nebst Zinsen (Anzahlung sowie Zins- und Tilgungsleistungen) zurückzuerstatten.