Neue gesetzliche Regelung zu „Handyverträgen“

Der Bundestag hat am, 25.06.2021 ein Gesetz beschlossen, nachdem sog. Dauerverträge (Z. B. Handy-, Streaming- oder Fitnessstudioverträge) nur noch für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen werden dürfen. Den Verbrauchern soll damit der Wechsel in günstigere Verträge erleichtert werden.

 

Die Anbieter dürfen allerdings dann noch Verträge mit einer Mindestdauer von zwei Jahren abschließen, wenn sie den Kunden gleichzeitig einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr anbieten, der im Durchschnitt im Monat nur 25% teurer ist.

 

Zusätzlich müssen die Anbieter künftig selbst auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen, wenn sie Verträge automatisch um mehr als drei Monate verlängern wollen.

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