Jedes Jahr kommen tausende Menschen durch medizinische Behandlungsfehler zu Schäden.
Längst ist die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nicht mehr aussichtslos, da die Rechte der Patienten durch Gesetze und verschiedene kostengünstige Verfahrensmöglichkeiten gestärkt wurden ( Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenkassen, Schiedsgutachten, Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen).
Wir helfen Ihnen dabei, zu prüfen, ob sich ein Vorgehen gegen einen Arzt und-/oder ein Krankenhaus lohnen würde, was sich zunächst in einem Erstberatungsgespräch klären lässt.
Wir übernehmen ferner:
Der Patient sieht in einem nicht seinen Erwartungen entsprechenden Eingriff oft einen Behandlungsfehler und fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Der Arzt hingegen spricht von einem „schicksalshaften Geschehen“.
Solche feindlichen Rollenbilder helfen bei der Abwicklung entsprechender Schadensfälle nicht weiter.
Das Behandlungsgeschehen muss vielmehr emotionsfrei unter Beachtung der Besonderheiten und Schwierigkeiten des Arzthaftungsrechts geprüft werden.
Wir klären die grundsätzliche Rechtslage gern in einem Erstberatungsgespräch mit Ihnen in Bezug auf
und vertreten Sie dann gern im gewünschten Umfang bei allen erforderlichen weiteren Schritten!
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