ARZTHAFTUNGSRECHT

Privat

 

Jedes Jahr kommen tausende Menschen durch medizinische Behandlungsfehler zu Schäden.

 

Längst ist die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nicht mehr aussichtslos, da die Rechte der Patienten durch Gesetze und verschiedene kostengünstige Verfahrensmöglichkeiten gestärkt wurden ( Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenkassen, Schiedsgutachten, Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen).

 

Wir helfen Ihnen dabei, zu prüfen, ob sich ein Vorgehen gegen einen Arzt und-/oder ein Krankenhaus lohnen würde, was sich zunächst in einem Erstberatungsgespräch klären lässt.

 

Wir übernehmen ferner:

  • Anforderung der Patientenunterlagen
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit Ärzten/Haftpflichtversicherungen
  • Einleitung und Begleitung von Gutachtensverfahren
  • Klärung des Kostenschutzes der Rechtsschutzversicherungen
  • Einleitung und Führung von Gerichtsverfahren

 

Business

 

Der Patient sieht in einem nicht seinen Erwartungen entsprechenden Eingriff oft einen Behandlungsfehler und fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Der Arzt hingegen spricht von  einem „schicksalshaften Geschehen“.

 

Solche feindlichen Rollenbilder helfen bei der Abwicklung entsprechender Schadensfälle nicht weiter.

Das Behandlungsgeschehen muss vielmehr emotionsfrei unter Beachtung der Besonderheiten und Schwierigkeiten des Arzthaftungsrechts geprüft werden.

 

Wir klären die grundsätzliche Rechtslage gern in einem Erstberatungsgespräch mit Ihnen in Bezug auf

  • mögliche Behandlungsfehler
  • Diagnosen
  • Therapien
  • Aufklärung
  • Einwilligung
  • Dokumentation
  • Kausalität
  • Haftungsumfang
  • Einschalten der Haftpflicht-/Rechtsschutzversicherung
  • Vertretung im Klageverfahren

und vertreten Sie dann gern im gewünschten Umfang bei allen erforderlichen weiteren Schritten!

 

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