Unsere Tätigkeit im Strafrecht erstreckt sich grundsätzlich auf den gesamten Katalog von Vergehen und Delikten des Strafgesetzbuches und der sonstigen Strafvorschriften in nebengesetzlichen Bestimmungen wie zum Beispiel im Umweltrecht oder im Wirtschaftsrecht.
Durch Spezialisierungen unserer Rechtsanwälte in nahezu sämtlichen Rechtsbereichen ist die für eine erfolgreiche Strafverteidigung notwendige Verknüpfung der fachlichen Rechtskompetenz mit der notwendigen Expertise im Strafrecht gewährleistet. Auch im Strafrecht führt der gemeinsame Weg eines erfolgreichen Mandates nur über diese Form von Beratungs- und Streitqualität.
Wir beraten und unterstützen Sie insbesondere bei außergerichtlichen Ermittlungsverfahren und den häufig damit verbundenen Maßnahmen nach der Ermittlungsbehörden, wie z. B. Durchsuchungen oder Beschlagnahmen. Wir führen Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft zur Vermeidung von Strafprozessen und entwickeln Strategien im Rahmen der Vorbereitung von nicht zu vermeidenden Gerichtsverhandlungen.
Auch falls Sie Opfer einer Straftat geworden sind, vertreten wir Sie im Rahmen der Ermittlungen und als Vertreter der Nebenklage. Die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche, die aus einer kriminellen Handlung zu Ihrem Nachteil entstanden sind, setzen wir für Sie als Spezialisten gerne außergerichtlich und gerichtlich durch.
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